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Anwälte und Notare

Wir konzentrieren uns auf die folgenden Fachgebiete:

  • Erbrecht

  • Familienrecht

  • Arbeitsrecht

  • Handels- und Gesellschaftsrecht

  • Wohnungseigentumsrecht

  • Testamentsvollstreckung

  • Kaufvertragsrecht

  • Verkehrsrecht

  • Immobilienrecht

  • Mietrecht

  • Baurecht

  • Allgemeines Zivilrecht

Unsere Zulassung:
Wir sind bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten vertretungsberechtigt.

Mandatserteilung:
Wenn Sie uns ein Mandat erteilen, verpflichten wir uns, Ihre Interessen gewissenhaft zu vertreten und schnellstmöglich, aber auch unter Berücksichtigung der Risiken, durchzusetzen. Nach Möglichkeit versuchen wir, außergerichtliche Regelungen zu finden, um Gerichtsverfahren, die lange dauern können und teuer sind, zu vermeiden.

Unser Anliegen:
Alle von uns eingeleiteten Maßnahmen werden in Abstimmung mit Ihnen, auch unter Berücksichtigung des bestehenden Kostenrisikos getroffen. Wenn die vorstehend aufgeführten Punkte von Ihnen beachtet werden, können Sie davon ausgehen, dass unsere Zusammenarbeit sich zu Ihrer Zufriedenheit und zu Ihrem Vorteil entwickelt.

Unsere Zusammenarbeit:
Damit wir Ihre Interessen wirksam vertreten können, ist es unerlässlich, dass Sie uns rechtzeitig und vollständig über alle wichtigen Umstände Ihres Falles unterrichten. Die uns überlassenen Unterlagen erhalten Sie bei Abschluss des Mandates wieder zurück.

Von dem gesamten Schriftverkehr erhalten Sie unverzüglich nach dem Eingang bei uns Abschriften bzw. Kopien. Sie sind daher jeweils über den Stand und den Fortgang Ihres Verfahrens zeitnah unterrichtet. Wenn Sie gebeten werden, zu einem Schreiben der Gegenseite oder des Gerichtes Stellung zu nehmen, bitten wir Sie darum, dies schnellstmöglich zu tun. Entweder reagieren Sie darauf schriftlich oder vereinbaren mit unserer Kanzlei einen Besprechungstermin.

Rufen Sie uns an!

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Oder schildern Sie Ihr Anliegen per E-Mail