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Notar

Der Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Herren Jörg Austermann und Ralf Thiemann für die Dauer ihrer Zulassung als Rechtsanwälte beim Amtsgericht Beckum als Notare für den Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm bestellt.

Die Notare sind zuständig für Beurkundungen jeder Art sowie für die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften. Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist die Beurkundung durch einen Notar sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Die Tätigkeitsbereiche eines Notars:

  • Immobilien:
    Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Bestellung von Hypotheken und Grundschulden etc.
  • Ehe, Partnerschaft und Familie:
    Ehevertrag, Scheidungs- und Partnervertrag, Adoption
  • Erbe und Schenkung:
    Testament und Erbvertrag, Erbscheinsantrag, Nachlassverteilung, vorweggenommene Erbfolge, Schenkungsvertrag etc.
  • Unternehmen:
    Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Anteilsübertragungen, Handelsregisteranmeldungen etc.
  • Vorsorgevollmacht:
    Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
  • Streitvermeidung, Schlichtung, Mediation:
    Scheidungsvereinbarung, Nachlassauseinandersetzung, vollstreckbare Urkunden, Schlichtungs- und Schiedstätigkeit etc.